Allgemeine EWR-PlusCard-Bedingungen (AGBs)

  1. Die EWR GmbH (nachfolgend „EWR“ genannt), Neuenkamper Straße 81-87, 42855 Remscheid, gibt in Kooperation mit anderen, diesem System angeschlossenen Versorgungsunternehmen, eine Kundenkarte mit der Zusatzbezeichnung „CityPower-Card“ (nachfolgend „Karte“ genannt) der Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) heraus. Die Karte ist auch digital als Smartphone-App verfügbar.
  2. Sofern der Kunde eine digitale Karte wählt, erkennt er diese allgemeinen Bedingungen durch Zustimmung im Zuge der Registrierung als verbindlich an. Die Nutzung der Karte ist für den Kunden kostenlos.
  3. Die Karte/App ist nicht übertragbar und wird unter folgenden Voraussetzungen für letztverbrauchende Privatkunden der EWR angeboten:
    • Mit dem Kunden besteht ein auf seinen Namen laufender Strom- und/oder Gaslieferungsvertrag mit der EWR.
    • Der Kunde teilt der EWR seine Kundennummer sowie seinen Namen, die Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder sowie die Anschrift mit. Die Kundennummer steht auf jeder Rechnung.
  4. Voraussetzung für den Erhalt und die Nutzung der digitalen Karte ist eine gültige Registrierung.
  5. Nur bei Vorliegen der Voraussetzung gemäß Ziffer 3 ist der Inhaber berechtigt, die jeweils gültigen CityPower-Card Vergünstigungen und Leistungen bei den Einrichtungen der angeschlossenen Leistungsträger für sich, den Ehepartner (dazu zählen auch eingetragene Lebenspartnerschaften) sowie die Anzahl der auf der Karte vermerkten Kinder geltend zu machen. Im Einzelfall kann der angeschlossene Leistungsträger das Angebot auf eine bestimmte Personenzahl und/oder Mengen begrenzen. Der Umfang der jeweiligen Vergünstigungen und Leistungen ergibt sich aus der Angebotsbeschreibung des Leistungsträgers.
  6. Die EWR ist jederzeit berechtigt, den Leistungsumfang der Karte/App zu erweitern bzw. einzuschränken oder vollständig zurückzunehmen sowie die Bereitstellung der Smartphone-App einzustellen. Die in den veröffentlichten Leistungsverzeichnissen genannten Leistungen sind unverbindlich. Die jeweiligen Vergünstigungen der angeschlossenen Leistungsträger sowie etwaige Gültigkeitseinschränkungen sind unter https://pluscard.ewr-remscheid.de einzusehen. Sollte es der EWR aus wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr möglich sein, dem Kunden die Kartenvorteile zu gewähren, besteht kein Anspruch des Kunden auf Gewährung der Vorteile; Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
  7. Die CityPower-Card/App gilt in Verbindung mit dem Personalausweis oder vergleichbaren Dokumenten.
  8. Die EWR übernimmt durch die Bereitstellung der Karte/App keine Haftung oder Gewähr für die Einräumung der Vergünstigungen bzw. die Erbringung der Leistungen durch die in den ELE/CityPower-Card Leistungsverzeichnissen genannten Leistungsträger. Für die Nutzung der Einrichtungen der Leistungsträger gelten die jeweils einschlägigen Benutzungsbedingungen. Sofern die EWR im Rahmen von Kooperationen mit Handelspartnern Verkaufsaktionen in das Programm integriert, kommt ein Kaufvertrag zwischen diesem und dem Kunden zustande; die EWR tritt nur als Vermittlerin auf. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Handelspartners.
  9. Der Kunde kann das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung durch Deaktivierung der digitalen Karte in der Smartphone-App kündigen.
  10. Die EWR kann das Vertragsverhältnis jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Strom- und/oder Gaslieferungsvertrag zwischen dem Karteninhaber und der EWR nicht mehr besteht oder sich der App-/Karteninhaber wiederholt mit fälligen Forderungen daraus in Verzug befindet, wenn ihm Hausverbot in den Geschäftsräumen der EWR und/oder in einer der in den ELE/CityPower-Card Leistungsverzeichnissen genannten Einrichtungen erteilt wurde oder bei missbräuchlicher Nutzung der Karte oder wenn die EWR die App/Karte nicht mehr anbieten möchte. Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die App/Karte nicht mehr benutzt werden; die digitale Karte ist unverzüglich zu deaktivieren.
  11. Die EWR ist berechtigt, diese allgemeinen Bedingungen jederzeit zu ändern. Im Falle einer Änderung veröffentlicht die EWR die neuen allgemeinen Bedingungen unter Hervorhebung der Änderungen im Internet unter pluscard.ewr-remscheid.de. Der Kunde hat ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung zwei Wochen Zeit, dem Wirksamwerden der neuen Bedingungen dadurch zu widersprechen, dass er von seinem Kündigungsrecht nach Ziffer 10 Gebrauch macht. Durch die Weiterbenutzung der Karte erkennt der Kunde die geänderten Bedingungen an.
  12. Die App ist in der Regel stets verfügbar. Es können zeitweilige Störungen, Beschränkungen oder Unterbrechungen der Verfügbarkeit ergeben, insbesondere durch Wartungsarbeiten und Reparaturen, die für die ordnungsgemäße Leistungserbringung der EWR erforderlich sind oder aufgrund von Ausfällen oder aus Gründen höherer Gewalt, ergeben. Die EWR übernimmt für Schäden aufgrund von Ausfallzeiten keine Haftung.
  13. Erfüllungsort ist Remscheid.
  14. Sollten einzelne Regelungen dieser allgemeinen Bedingungen oder eine künftig aufgenommene Regelung ganz oder teilweise nicht wirksam oder durchführbar sein oder werden, so bleiben Geltung und Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. In diesem Falle werden die Vertragspartner die unwirksame oder undurchführbare Regelung durch eine wirksame bzw. durchführbare Regelung ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst gleichkommt. Gleiches gilt entsprechend für eventuelle unbeabsichtigte Vertragslücken. §139 BGB wird ausgeschlossen.

Stand: 01.12.2021